Leistungen

Notarielle Leistungen in Palma de Mallorca

Unsere Rechtsberatung erstreckt sich auf die gesamte notarielle Tätigkeit, darunter Gesellschaftsgründungen, notarielle Tatsachenprotokolle, Vollmachten, Testamente, Erbschaften, Eheschließungen vor dem Notar, Eheverträge, Bankverträge sowie Immobilienkaufverträge und Hypotheken.

Wir prüfen sämtliche Unterlagen, beraten Sie unparteiisch, kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Rechtsgeschäfte und erläutern Ihnen den gesamten Ablauf und seine rechtlichen Folgen.

Jeden Vorgang bearbeiten der zuständige Notarfachangestellte und der Notar persönlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie zu einer unserer Leistungen Informationen benötigen.

Notarielle Beratung

 

Wir ermitteln Ihr Anliegen und erarbeiten rechtliche Lösungen, indem wir zivil- und handelsrechtliche Urkunden nach geltendem Recht entwerfen. Sämtliche Dokumente (Verträge, Vollmachten, Tatsachenprotokolle) werden nach Ihrem Willen und nach Maßgabe des Gesetzes erstellt.

Jede Urkunde wird geprüft, um ihre Gültigkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten und Ihre Interessen zu schützen. Die notarielle Urkunde gibt die von den Parteien vorgenommenen Rechtsgeschäfte wieder, mit voller Wirksamkeit und Rechtssicherheit, sodass unerwünschte Rechtsfolgen vermieden werden.

Hypotheken Und Darlehen

Wir bearbeiten Darlehen und Kredite mit Personal-, Pfand- oder Hypothekensicherheit, Bürgschaften, Leasingverträge und Bankabsicherungen. Wir nehmen das vorvertragliche Beratungsprotokoll zum Hypothekendarlehen nach dem spanischen Immobilienkreditgesetz Ley de Contratos de Crédito Inmobiliario auf.

Wir prüfen, ob Ihre Finanzgeschäfte die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen, und informieren Sie über den Inhalt der in den Vertragsurkunden enthaltenen Klauseln und über deren mögliche Folgen.

Notartermin Vor Der Hypothek

Dieser Schritt vor der Unterzeichnung des Hypothekendarlehens erfordert die Prüfung sämtlicher Unterlagen und eine eingehende Aufklärung über alle Bedingungen des Darlehens oder Kredits. Wir erläutern Ihnen sämtliche Vertragsklauseln, sodass Sie den vorgeschriebenen Test in voller Kenntnis der Sachlage ausfüllen können.

Er setzt einen verpflichtenden Besuch mindestens einen Tag vor der Beurkundung voraus, bei dem sämtliche Unterlagen durchgegangen und alle Fragen zum Hypothekendarlehen geklärt werden. Er gewährleistet den vollständigen Schutz Ihrer Rechte als Darlehensnehmer.

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Vollmachten

Wir beraten Sie bei der Erteilung von Generalvollmachten für eine Vielzahl von Vorgängen, von Vorsorgevollmachten (für den Fall, dass der Vollmachtgeber künftig nicht mehr selbst handeln kann), von Prozessvollmachten für das Auftreten vor Gericht sowie von Spezialvollmachten für konkrete Bank- und Immobilienvorgänge.

Wir informieren Sie ausführlich über die Tragweite jeder dem Bevollmächtigten eingeräumten Befugnis und über deren Folgen sowie über das Widerrufsrecht, das jede Person ausüben kann, um eine einmal erteilte Vollmacht außer Kraft zu setzen.

Firmengründung

Wir beantragen den Namen der neuen Gesellschaft, prüfen, welche Gesellschaftsform für den Beteiligten am geeignetsten ist (Sociedad Anónima oder Sociedad Limitada), beraten im Vorfeld in allen Fragen und stellen einen Satzungsentwurf nach geltendem Recht zur Verfügung, nach dem sich die neue Gesellschaft richten wird.

Wir beurkunden Gesellschafterbeschlüsse aller Art über Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen, die Bestellung von Verwaltungsorganen, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Auflösung und Liquidation. Jede gesellschaftsrechtliche Änderung erfolgt nach vorheriger Prüfung und Beratung durch den Notar und die spezialisierten Notarfachangestellten.

Notarielle Protokolle

Mit notariellen Tatsachenprotokollen stellt der Notar bestimmte Tatsachen fest und verleiht ihnen öffentliche Beweiskraft. Wir nehmen Wahrnehmungsprotokolle auf, um die Übereinstimmung von Fotografien oder konkrete tatsächliche Gegebenheiten nachzuweisen, Erklärungsprotokolle, in denen die Erklärungen aufgenommen werden, die eine Person abgeben möchte, oder Zustellungs- und Aufforderungsprotokolle, die den Nachweis erbringen, dass der Empfänger von ihrem Inhalt in Kenntnis gesetzt wurde.

Die Protokolle liefern vor Gericht den vollen Beweis für alles, was der Notar festgestellt hat. Sie ermöglichen den Nachweis, dass Dokumente oder tatsächliche Umstände an einem bestimmten Ort und zu einem bestimmten Zeitpunkt vorlagen, und verhindern das Entstehen von Konflikten oder ermöglichen deren Beendigung, angesichts der Tatsachen, die sie offenlegen.

Ehe Und Scheidung

Wir beurkunden Eheverträge (vor oder nach der Eheschließung), um den ehelichen Güterstand festzulegen oder zu ändern oder um den Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft auseinanderzusetzen, bei dem das während der Ehe Erworbene beiden Ehegatten gemeinsam gehört.

Wir beurkunden Eheschließungen vor dem Notar sowie Trennungen und Scheidungen (stets im gegenseitigen Einvernehmen und unter Mitwirkung eines beratenden Rechtsanwalts). In jedem Fall prüfen wir, dass keine Klausel der Scheidungsfolgenvereinbarung eine der Parteien benachteiligt.

Erbschaft Und Nachlass

Wir bereiten die Urkunde über die Annahme der Erbschaft vor, wenn eine Person mit oder ohne Testament verstirbt. Verstirbt jemand ohne Testament, erstellen wir das Erbenfeststellungsprotokoll, mit dem festgestellt und beurkundet wird, wer die Berechtigten des Nachlasses sind.

Wir erstellen das Verzeichnis sämtlicher Vermögenswerte, die eine Person bei ihrem Tod hinterlässt, und beraten zur Verteilung unter den zur Erbfolge Berufenen, damit sie dem Gesetz entspricht und die rechtlichen und steuerlichen Folgen vorhergesehen werden können.

Immobilienkauf Und -Verkauf

Wir prüfen sämtliche vorbereitenden Unterlagen für einen Eigentumsübergang durch Kauf mit vollen Garantien für beide Seiten und beraten Verkäufer und Käufer unparteiisch und neutral.

Wir bereiten die für den späteren Kauf erforderlichen vorangehenden Urkunden vor, etwa die Erklärung über ein Bauwerk oder Grundbuchverfahren zur Änderung seiner Fläche oder seiner Grenzen.

Wir entwerfen und beurkunden den Kaufvertrag, beraten rechtlich und schaffen Rechtssicherheit für den Eigentumsübergang, indem wir unmittelbar nach der Beurkundung eine elektronische Ausfertigung der Urkunde an das Registro de la Propiedad übermitteln.

Testament In Spanien

Wir entwerfen das Testament und bringen den konkreten Willen des Erblassers mit dem geltenden Recht in Einklang, je nach seiner vecindad civil, also nach der regionalen Zivilrechtszugehörigkeit, die das anwendbare Erbrecht bestimmt. Wir informieren über die Angehörigen, denen ein Pflichtteil zusteht, also ein gesetzlich vorbehaltener Anteil am Nachlass selbst, und darüber, ob es sich empfiehlt, das Vermögen unter den Kindern aufzuteilen oder es ungeteilt zu belassen, damit diese nach dem Tod des Erblassers selbst darüber entscheiden.

Ebenso beraten wir Sie zu Schenkungen zu Lebzeiten, dazu, ob sich ihre Vornahme empfiehlt, zu ihrer gesetzlichen Regelung und zu den steuerlichen und rechtlichen Folgen, die sich aus ihnen ergeben, sodass Konflikte nach dem Tod des Schenkers vermieden werden.