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Notarielle Dienstleistungen in Palma de Mallorca

Wir von Carbonell Fortuny Notarios bieten eine breite Palette an notariellen Dienstleistungen in Palma de Mallorca. Unser erfahrenes Notariatsteam unterstützt und berät Sie in allen rechtlichen Belangen.
Von der notariellen Rechtsberatung über den Abschluss von Bankverträgen bis hin zur Beantragung von Hypothekenverträgen – wir sind für alle Ihre rechtlichen Bedürfnisse da.
Wir beraten auch bei der Gründung von Gesellschaften, Vollmachten, Urkunden, Käufen und Verkäufen, Familienangelegenheiten und Erbschaften. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine kostenlose Fallbesprechung. Vertrauen Sie uns in all Ihren rechtlichen Angelegenheiten, wir sind Carbonell Fortuny Notarios, Ihr Notariat in Palma de Mallorca.

Notarielle Rechtsberatung

Im Notariat wird der Wille des Erblassers im Hinblick auf seine Bedürfnisse untersucht und ihm wird in allen Aspekten zur Erreichung seiner Ziele geholfen und beraten, insbesondere bei der Erstellung aller Arten von Handels- und Zivilurkunden gemäß seinem Testament gemäß dem Gesetz.

Bankverträge

Darlehen oder Kredite mit persönlicher Garantie. Darlehen oder Kredite mit Hypothekengarantie. Garantien und Garantien. Vorheriger Beratungsbericht, geregelt durch das Immobilienkreditvertragsgesetz.

Fordern Sie vor der Unterzeichnung einer Hypothek ein Protokoll an

Bei der vorläufigen Urkunde handelt es sich um eine vor der Unterzeichnung des Darlehens erstellte notarielle Urkunde, bei der die Notare die vorgelegten Unterlagen daraufhin überprüfen, ob sie alle Voraussetzungen für die Formalisierung des Hypothekendarlehens erfüllen.

Der Antragsteller eines Bankkredits muss mindestens einen Tag im Voraus zum Notar gehen, damit dieser ihn über den Umfang des Bankkredits und dessen vollständige Rechtskonformität informieren kann. Es handelt sich also um eine Handlung vor der Urkunde und ihrer notariellen Unterzeichnung, bei der der Kunde an zwei verschiedenen Tagen zum Notar gehen muss, um eine Hypothek zu unterzeichnen.

Firmen

Sie werden über die am besten geeignete Gesellschaftsform beraten und erhalten einen Kostenvoranschlag für die Notar-, Register-, Verwaltungs- und Steuerkosten, die insbesondere für die Gründung der Gesellschaft erforderlich sind. Sie werden über Folgendes beraten:
Wahl der Gesellschaftsform und der verschiedenen Gründungssysteme, einschließlich der Gründung der im Unternehmerförderungsgesetz geregelten Telematikgesellschaft. Sie können sich auch zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten der verschiedenen Unternehmenshandlungen nach der Gründung des Unternehmens beraten lassen, wie z. B. Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Auflösung und Liquidation.

Befugnisse

Mit einer Vollmacht können Sie einen Vertreter für jeden benennen, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht anwesend sein kann oder bei einem Rechtsstreit eine anwaltliche Vertretung benötigt.

Verfahren

Das Protokoll soll Sachverhalte belegen. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Arten von Protokollen (Anwesenheits-, Anforderungs-, Versteigerungsprotokoll etc.) sowie deren rechtliche Wirkung.

Verkäufe

Der Verkauf ist ein Vertrag, bei dem das Eigentum an einem Vermögenswert gegen einen Preis übertragen wird. Der Notar berät Sie über die Verpflichtungen des Verkäufers und des Käufers, damit die Übertragung der Immobilie mit allen Garantien für beide Seiten erfolgt, sowohl in zivilrechtlicher als auch in registratorischer und städtebaulicher Hinsicht.

Familie

Heiratsvertrag:
Sie ermöglichen die Regelung der wirtschaftlichen Regelung der Eheschließung und können vor oder nach der Eheschließung vor einem Notar erteilt werden.
Auflösung der Gütergemeinschaft
:strong, lb Sie besteht in der Aufteilung des von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Vermögens, sobald die Gütergemeinschaft aufgrund einer Änderung des Ehestandes, einer Trennung oder Scheidung zwischen ihnen aufgelöst wird
die Ehegatten. Das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit hat den Notaren auch Befugnisse in Bezug auf die Feier der Eheschließung sowie die Formalisierung der Ehetrennung und Scheidung übertragen.

Eheschließung: Bis zum 30. Juni 2020 wird die Heiratsakte vor der für das Standesamt zuständigen Person bearbeitet, die dem Paar eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit aushändigt, die dem vom Paar ausgewählten Notar vorgelegt werden muss, um die Eheschließung zu genehmigen.

Ab dem 30. Juni 2020 kann die Trauungsakte vor dem Notar bearbeitet werden, den das Paar für die Trauung wählt.
Trennungen und Scheidungen können vor einem Notar beglaubigt werden, sofern seit der Eheschließung mindestens drei Monate vergangen sind, die Ehegatten einvernehmlich handeln und es keine gemeinsamen Kinder gibt, die nicht volljährig oder gerichtspflichtig sind abhängig von seinen Eltern.

Nachfolgen

Testamente: Sie ermöglichen die Regelung der Nachfolge nach dem Willen des Erblassers innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung, damit bei der Annahme und Aufteilung der Erbschaft weniger Probleme entstehen.

Erbenerklärung: In Ermangelung eines Testaments kann vor einem Notar eine Erbenerklärung abgegeben werden, in der die Personen, die von Gesetzes wegen zum Erbe des Verstorbenen berufen sind, und ihre jeweiligen Anteile festgelegt werden.

Erbverträge: Durch diese Verträge kann ein Erbe eingesetzt werden oder die Kinder können auf das gesetzliche Erbe verzichten
sonstige Rechte am Erbe ihrer Eltern zu Lebzeiten.

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